Über unser Hinweisgebermeldesystem können Sie schnell und einfach Hinweise und Verstöße melden, die Ihnen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt werden.
Meldungen über das Hinweisgebersystem sind sowohl anonym als auch unter Offenlegung Ihrer Daten (Namen, Funktion im Unternehmen, usw.) möglich. Bei Abgabe einer anonymen Meldung wird ein sicheres Postfach erstellt, über das eine weiterführende, geschützte Kommunikation mit Ihnen möglich ist.
Nach Abgabe einer Meldung erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung. Ihre Meldung wird in weiterer Folge von unserem Compliance-Team analysiert, um die Stichhaltigkeit und Relevanz des Hinweises zu prüfen. Eingehende Meldungen werden innerhalb des Case-Managements dokumentiert, bewertet und konsequent weiterverfolgt. Binnen einer Frist von höchstens drei Monaten nach Abgabe Ihrer Meldung bekommen Sie eine Rückmeldung zum aktuellen Status der von Ihnen erstatteten Meldung.
Mit der Abgabe Ihrer Meldung bestätigen Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Abgabe hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass Ihre Meldung der Wahrheit entspricht. Wissentliche Falschmeldungen sind unzulässig und können unter anderem Schadenersatzansprüche auslösen.
Alle eingehenden Meldungen sind streng vertraulich. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt „Datenschutzrichtlinie“ auf der Hinweisgeberwebseite.
Meldesystem
Das Schiefer Hinweisgebersystem wird auf einer sicheren Plattform gehostet um maximale Anonymimtät und Datensicherheit zu gewährleisten. Mit Klick auf den Link werden Sie auf diese Seite weitergeleitet.
Webinar
Sie erhalten einen detaillierten Überblick über die nach dem HSchG bestehenden Verpflichtungen und erfahren, was Sie jetzt tun müssen, um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden und so mögliche Verstöße vermeiden. Wir geben Ihnen Praxistipps für die Umsetzung innerhalb Ihrer Organisation und zeigen, wie Sie erfolgreich ein digitales Hinweisgebersystem implementieren können.
21.Februar 2024 – 11:00 bis 12:00