Verbot der Vergabe von Aufträgen und Konzessionen sowie Verbot der Weitererfüllung bestehender Verträge
Das Bundesministerium für Justiz (Stabsstelle für Vergaberecht) weist in einem weiteren Rundschreiben vom 18.3.2022, GZ 2022-0.205.680 auf Sanktionen der Europäischen Union gegenüber der Russischen Föderation hin, wodurch (teilweise) russische Teilnehmer von Vergabeverfahren ausgeschieden sind. Entsprechende Formblätter – für eine rechtssichere Vergabe – können von uns bereits zur Verfügung gestellt werden.
Gemäß Art. 5k Abs. 1 SanktionenVO (seit 9.4.2022 in Kraft) ist es verboten,
- öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen, Organisationen oder Einrichtungen aus der Russischen Föderation zu vergeben bzw.
- öffentliche Aufträge oder Konzessionen mit solchen „weiterhin zu erfüllen“.