Der steigende Digitalisierungsgrad kurbelt die internationale Zusammenarbeit und damit den grenzüberschreitenden Transfer personenbezogener Daten an. Mit den im Juni aktualisierten Standardvertragsklauseln für die Übermittlung dieser Daten an Drittländer, schafft die EU-Kommission erstmals eine EU-weit einheitliche Vertragsvorlage für Auftragsverarbeitungsstrukturen aller Art. Ein essenzielles Tool, das europäischen Unternehmen mehr Rechtssicherheit gibt und dabei unterstützt, die Anforderungen an eine sichere Datenübermittlung zu erfüllen.