Recht auf Klimaschutz

Klimaschutz als Menschenrecht: Der Fall „Müllner vs. Austria“ hat deutlich gemacht, dass der Klimawandel nicht nur eine ökologische, sondern auch eine unmittelbare gesundheitliche Bedrohung darstellt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage priorisiert, in der ein an Multipler Sklerose Erkrankter der österreichischen Regierung vorwirft, nicht ausreichend gegen die Folgen des Klimawandels vorzugehen.

Für Entscheidungsträger:innen in Politik und Wirtschaft setzt dieser Fall neue Maßstäbe. Nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich könnte Nachlässigkeit im Kampf gegen den Klimawandel bald Konsequenzen haben. Denn die Zeiten, in denen man sich aus Klimaschutz-Fragen herausreden konnte, sind vorbei. Wir sind stolz darauf, unseren Teil dazu beizutragen, diese juristischen und ethischen Normen mitzugestalten.