Fertiges Gesetz statt bloßem Arbeitsentwurf – Deutschland macht es vor. Wie gegen Österreich und andere Mitgliedstaaten wurde auch gegen Deutschland aufgrund der fehlenden Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission eingeleitet.
Der Unterschied?
Unser Nachbar hat mittlerweile einen umfassenden Gesetzesentwurf. Österreich sollte diesem Weg folgen und den Arbeitsentwurf des Whistleblowinggesetzes rasch in Begutachtung schicken, um Personen adäquat zu schützen, die Vergaberechtsverstöße, Korruption oder Umweltschutzvergehen aufdecken!
Wir gehen einstweilen mit unserem Hinweisgebersystem in Kooperation mit EQS Group mit gutem Beispiel voran: