Finden in Zukunft Vergabeverfahren nur mehr ohne große Bauunternehmen statt? Aufgrund des zwingendes Ausschlussgrundes im Hinblick auf wettbewerbswidrige Absprachen besteht akuter Handlungsbedarf bei der Vergabe von Bauaufträgen. Mit entsprechender Vergabe-Governance soll diesem Umstand begegnet werden.
Wegen der Teilnahme an einem Baukartell wurde vom Oberlandesgericht über die STRABAG AG und die F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft mbH & Co KG eine Geldbuße in Höhe von 45,37 Millionen Euro verhängt (OLG Wien 21.20.2021, 27 Kt 12/21y). Grund für die Geldbuße waren einheitliche und fortgesetzte kartellrechtswidrige Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Österreich im Zeitraum von Juli 2002 bis Oktober 2017.
Aufgrund einer kontinuierlichen und umfassenden Kooperation im Zuge des Kronzeugenprogrammes fiel die Geldbuße vergleichsweise gering aus.